Für den öffentlichen Dienst
Digitale Dokumentennutzung unter klaren rechtlichen Rahmenbedingungen
Behörden und öffentliche Einrichtungen arbeiten zunehmend digital. Gleichzeitig bestehen hohe Anforderungen an Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen – insbesondere bei der Veröffentlichung oder Weitergabe von Dokumenten.
LitiScan unterstützt den öffentlichen Dienst dabei, Dokumente strukturiert und regelbasiert aufzubereiten – ohne neue Datensilos und ohne automatisierte Entscheidungen.
Schwärzung für Veröffentlichung
Urteile, Bescheide, Berichte oder Aktenauszüge müssen regelmäßig veröffentlicht oder an andere Stellen weitergegeben werden. Personenbezogene oder schutzwürdige Informationen dürfen dabei nicht enthalten sein. LitiScan ermöglicht eine regelbasierte, nachvollziehbare Schwärzung sensibler Inhalte.
Einheitliche Standards
Schwärzungs- und Aufbereitungsregeln können zentral definiert und dezentral angewendet werden – organisationsübergreifend und konsistent, ohne den rechtlichen Entscheidungsspielraum zu ersetzen.
Original und Arbeitsfassung
Originaldokumente bleiben unverändert erhalten. Für Veröffentlichung oder Weitergabe werden separate Fassungen erstellt – dokumentiert, nachvollziehbar und revisionssicher. LitiScan ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Keine zentrale Datensammlung
Sensible Dokumente verbleiben in den vorgesehenen Fachanwendungen oder Archiven. LitiScan setzt keine dauerhafte zentrale Speicherung voraus – Zero-Storage oder automatische Löschung (TTL) sind möglich.
Kontrolle vor Weiterverwendung
Dokumente werden erst nach kontrollierter Aufbereitung und interner Prüfung weiterverwendet – etwa zur Veröffentlichung, Weitergabe an andere Behörden oder internen Nutzung.
Kernaussage: Rechtskonform veröffentlichen und weitergeben – nachvollziehbar, standardisiert und unter voller Verantwortung der zuständigen Stelle.